Über diese Seite

ExamenStart ist eine unabhängige Übungsseite für die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Wir stehen in keiner Verbindung zu den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, der DIHK-Bildungs-gGmbH oder dem Bundesinstitut für Berufsbildung und werden von diesen weder unterstützt noch geprüft.

Woher die Fragen kommen

Die Originalfragen der Kammern sind nicht öffentlich; die IHK veröffentlicht nur einen Mustersatz. Alle 572 Fragen auf dieser Seite sind deshalb selbst erstellt. Sie sind keine offiziellen Prüfungsfragen, und wir übernehmen auch keine Texte aus dem Mustersatz.

Grundlage ist die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009. § 2 AEVO beschreibt vier Handlungsfelder, § 3 AEVO listet darunter 26 einzelne Kompetenzen auf. Zu jeder Kompetenz gibt es hier Fragen, und bei jeder Frage steht der Paragraf, auf den sie sich stützt — insgesamt werden 89 verschiedene Paragrafen aus AEVO, BBiG, JArbSchG, BetrVG, HwO, AGG und SGB III zitiert.

Die Kompetenztexte selbst haben wir wörtlich aus der Verordnung übernommen und maschinell gegen die amtliche Veröffentlichung auf gesetze-im-internet.de geprüft. Die zitierten Paragrafen wurden ebenfalls einzeln gegen die amtliche Fassung kontrolliert.

Warum es „AEVO“, „Ausbilderschein“ und „AdA“ heißt

Das ist dieselbe Qualifikation unter drei Namen. AEVO ist der Name der Verordnung. Ausbilderschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Zeugnis nach § 5 AEVO. AdA steht für „Ausbildung der Ausbilder“ und ist ebenfalls gebräuchlich, kommt aber — anders als viele Seiten behaupten — in keiner Verordnung vor. Der amtliche Nachweis ist das Zeugnis nach § 5 AEVO.

Inhaltlich gleichwertig ist der Teil IV der Meisterprüfung: nach § 45 Abs. 3 HwO ist er den berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen gewidmet, und nach § 46 Abs. 1c HwO entfällt er, wenn man die Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

Was wir nicht versprechen

  • Keine Bestehensgarantie. Wir kennen Ihre Prüfung nicht und wissen nicht, wie Ihre Kammer im Einzelfall bewertet.
  • Keine Rechtsberatung. Die Rechtsangaben sind Belege zu Übungsfragen, keine Auskunft in Ihrem konkreten Fall. Wenden Sie sich dafür an Ihre Kammer.
  • Keine Garantie auf Vollständigkeit. Die Prüfung wird von Ihrer zuständigen Stelle durchgeführt; deren Merkblätter sind maßgeblich.

Korrekturen

Sollten Sie einen inhaltlichen Fehler finden — eine falsche Lösung, einen Paragrafen, der nicht passt, oder eine missverständliche Formulierung —, schreiben Sie uns bitte an support@examenstart.online. Wir prüfen jede Meldung nach und korrigieren die Frage, wenn sie nicht stimmt.

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