Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88)

Die AEVO-Prüfung

Auf dieser Seite steht, wie die Prüfung aufgebaut ist, was sie kostet und was Sie mitbringen müssen. Wir unterscheiden dabei durchgehend zwischen dem, was die Verordnung vorschreibt, und dem, was die Kammern in der Praxis tun — das wird auf vielen Seiten vermischt.

Alle Angaben mit Paragraf als Beleg. Wo wir etwas nicht belegen können, schreiben wir das dazu.

Die amtlichen Unterlagen der IHK (Musteraufgaben, Merkblätter) →

Aufbau der Prüfung

Schriftlicher Teil

Fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die Verordnung sagt: er soll drei Stunden dauern (§ 4 Abs. 2 AEVO).

In der Praxis: 80 Aufgaben in 180 Minuten, überwiegend Wahl-Antwort-Aufgaben, dazu Lückentexte mit Auswahlliste. Mehrere Kammern führen ihn inzwischen digital durch.

Die Zahl 80 und die Aufgabentypen stehen nicht in der Verordnung.

Praktischer Teil

Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch, insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Anstelle der Präsentation kann die Situation auch praktisch durchgeführt werden (§ 4 Abs. 3 AEVO).

Sonderfall Landwirtschaft und Hauswirtschaft: nur Durchführung, höchstens 60 Minuten, Situation in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss (§ 4 Abs. 4 AEVO).

Bestehen und Wiederholung

  • Bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde (§ 4 Abs. 1 AEVO). In der Praxis: häufig 50 von 100 Punkten.
  • Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Teil bleibt dabei anrechenbar (§ 4 Abs. 1 AEVO).
  • Manche Kammern verlangen bei der Wiederholung des praktischen Teils eine neue Ausbildungssituation. Das ist Praxis, nicht Verordnungstext — fragen Sie bei Ihrer Kammer nach.

Was die Prüfung kostet

Weder die AEVO noch das BBiG regeln Gebühren. Jede Kammer erlässt eine eigene Gebührenordnung, und die Beträge gehen deutlich auseinander. Diese Zahlen stammen aus veröffentlichten Gebührentarifen:

Zuständige StelleGebührStand
Handelskammer Bremen / IHK Bremerhaven125,00 € je Prüfungsteil (250 € gesamt)ab 01.01.2026
IHK Ostwestfalen132,00 € gesamt (Teilwiederholung 66,00 €)09/2025
Handwerkskammer Aachen150,00 € Prüfungsgebühr—
IHK Chemnitz255,00 € (nur praktisch 130,00 €)01/2026
IHK Südthüringen271,00 € gesamt (nur praktisch 158,00 €)12/2024

Maßgeblich ist immer der Gebührentarif Ihrer zuständigen Stelle. Ein Kurs ist nicht verpflichtend; die Kosten dafür sind etwas völlig anderes als die Prüfungsgebühr.

Zulassung — und der Haken danach

Die AEVO enthält keine Zulassungsvoraussetzungen; mehrere Kammern schreiben das ausdrücklich in ihre Merkblätter. Ein Kurs ist ebenfalls nicht verpflichtend, und es gibt keine vorgeschriebene Mindestdauer der Berufserfahrung.

Wichtig: Das Bestehen der Prüfung berechtigt noch nicht automatisch zum Ausbilden. Dafür müssen zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 28 und 30 BBiG erfüllt sein — im Handwerk nach § 22b HwO. Eine Kammer formuliert es in ihrem Merkblatt wörtlich so: das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung „berechtigt nicht grundsätzlich zum Ausbilden“.

Zuständig ist nach § 71 BBiG die Handwerkskammer für Handwerksberufe, die IHK für die übrigen Gewerbeberufe und die Landwirtschaftskammer für die Landwirtschaft einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft.

Was Sie können müssen

§ 2 AEVO beschreibt vier Handlungsfelder, § 3 AEVO listet darunter 26 einzelne Kompetenzen auf. Das ist die vollständige Liste dessen, was geprüft werden darf.

Wie unabhängig diese Angaben sind

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus öffentlich einsehbaren Quellen: dem Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de, Merkblättern und Gebührentarifen der Kammern, sowie dem Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung. Wo eine Angabe Praxis und nicht Recht ist, steht das dabei. Wir stehen in keiner Verbindung zu den Kammern oder dem BIBB und können keine Bestehensgarantie geben.

Übrigens: im Handwerk gilt für die Ausbildung nicht das BBiG, sondern die Handwerksordnung. § 3 Abs. 3 BBiG nimmt für Handwerksberufe unter anderem die §§ 27 bis 49 BBiG ausdrücklich aus. Die Inhalte sind weitgehend parallel geregelt, aber wenn Sie im Handwerk ausbilden, ist die HwO Ihre Rechtsgrundlage.

572 Fragen mit Erklärung und Paragraf

Die Fragenbank deckt alle 26 Kompetenzen aus § 3 AEVO ab. Bei jeder Frage steht, auf welchen Paragrafen sie sich stützt — damit Sie jede Begründung selbst nachschlagen können.

Kostenlos üben

Häufige Fragen zur Prüfung

Wie lange dauert die AEVO-Prüfung?
Der schriftliche Teil soll nach § 4 Abs. 2 AEVO drei Stunden dauern. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten; die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten (§ 4 Abs. 3 AEVO).
Wie viele Aufgaben hat der schriftliche Teil?
Die Verordnung nennt keine Zahl. Die Industrie- und Handelskammern verwenden in der Praxis überwiegend 80 Aufgaben, die in 180 Minuten bearbeitet werden. Diese Zahl stammt aus den Merkblättern der Kammern, nicht aus der AEVO — deshalb steht sie hier als Praxisangabe und nicht als Vorschrift.
Aus welchen Aufgabentypen besteht die schriftliche Prüfung?
Nach den Merkblättern der Kammern aus Wahl-Antwort-Aufgaben (Multiple-Choice) und Lückentexten mit Auswahlliste. Bei Aufgaben mit mehreren richtigen Antworten wird die Zahl der zu wählenden Antworten in der Aufgabe genannt, und die Bewertung erfolgt nach dem Prinzip alles oder nichts: ein Fehler kostet die ganze Aufgabe. Die AEVO selbst legt keine Aufgabentypen fest.
Wann habe ich bestanden?
Nach § 4 Abs. 1 AEVO ist die Prüfung bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde. In der Praxis verwenden die Kammern häufig 50 von 100 Punkten. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholt werden; ein bereits bestandener Teil bleibt anrechenbar.
Was kostet die Prüfung?
Die AEVO und das BBiG regeln keine Gebühren — jede Kammer erlässt ihre eigene Gebührenordnung. In den veröffentlichten Tarifen mehrerer Kammern lagen die Gebühren zuletzt zwischen rund 125 € und 271 € für die vollständige Prüfung. Die Handelskammer Bremen berechnet seit dem 1. Januar 2026 zum Beispiel 125 € je Prüfungsteil, die IHK Südthüringen 271 € für die Gesamtprüfung. Maßgeblich ist immer der Tarif Ihrer zuständigen Stelle.
Brauche ich einen Kurs oder bestimmte Voraussetzungen?
Nein. Die AEVO enthält keine Zulassungsvoraussetzungen, und mehrere Kammern schreiben das ausdrücklich so. Auch ein Kurs ist nicht verpflichtend — theoretisch kann man sich direkt zur Prüfung anmelden. Wichtig ist aber der Unterschied: das Bestehen der Prüfung berechtigt noch nicht automatisch zum Ausbilden. Dafür müssen zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 28 und 30 BBiG erfüllt sein; im Handwerk gilt § 22b HwO.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Nach § 71 BBiG ist die zuständige Stelle für Handwerksberufe die Handwerkskammer, für die übrigen Gewerbeberufe die Industrie- und Handelskammer und für die Landwirtschaft einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft die Landwirtschaftskammer. Die Prüfung selbst nimmt ein Prüfungsausschuss ab (§ 4 Abs. 5 AEVO).
Was ist der Unterschied zwischen AEVO, Ausbilderschein und AdA-Schein?
Es ist dieselbe Qualifikation. AEVO ist der Name der Verordnung (Ausbilder-Eignungsverordnung). „Ausbilderschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Zeugnis nach § 5 AEVO. „AdA“ steht für „Ausbildung der Ausbilder“ und ist ebenfalls ein gebräuchlicher, aber kein gesetzlicher Begriff — er kommt in keiner Verordnung vor. Der amtliche Nachweis ist das Zeugnis nach § 5 AEVO.
Hängt die AEVO mit dem Teil IV der Meisterprüfung zusammen?
Ja, unmittelbar. Nach § 45 Abs. 3 HwO besteht die Meisterprüfung aus vier selbstständigen Teilen, und Teil IV ist den berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen gewidmet — also genau dem, was die AEVO prüft. Nach § 22b Abs. 2 Nr. 2 HwO ist eine bestandene Ausbildereignungsprüfung eine gleichwertige andere Prüfung, und nach § 46 Abs. 1c HwO entfällt mit diesem Nachweis die Prüfung in Teil IV. Wer den Ausbilderschein hat, muss Teil IV also nicht mehr ablegen.
Gibt es eine neue AEVO-Fassung für 2026?
Nein. Die geltende Fassung ist die Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009, und die amtliche Zitatangabe enthält keinen Zusatz „zuletzt geändert durch“. Auch die im Jahr 2026 ausgestellten Merkblätter der Kammern verweisen auf diese Fassung. Was sich verändert hat, ist die Durchführung: mehrere Kammern führen den schriftlichen Teil inzwischen digital am Computer oder Tablet durch. Das betrifft die Prüfungspraxis, nicht den Verordnungstext.
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Das Bundesinstitut für Berufsbildung nennt im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019 für das Jahr 2017: 97.767 Teilnehmende an Ausbildereignungsprüfungen und 90.660 bestandene Prüfungen, also eine Erfolgsquote von 92,7 %. Das ist die einzige uns bekannte amtliche Zahl; sie stammt aus der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Neuere amtliche Zahlen haben wir nicht gefunden, und wir schreiben die Quote deshalb mit Jahr und Quelle hin.
Was ist mit dem praktischen Teil — muss ich einen Unterweisungsentwurf abgeben?
Die AEVO kennt den Begriff „Unterweisungsentwurf“ nicht. § 4 Abs. 3 AEVO verlangt eine Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch; anstelle der Präsentation kann die Situation auch praktisch durchgeführt werden. Ob zusätzlich ein schriftliches Konzept vorgelegt werden soll, regeln die Kammern unterschiedlich: manche schreiben ausdrücklich, dass es nicht zwingend vorgelegt werden muss und nicht bewertet wird, andere empfehlen ein bis drei Exemplare. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kammer nach.