Berufliche Weiterbildung · Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
AEVO-Prüfung üben — Ausbilderschein und AdA-Schein
Die Ausbildereignungsprüfung weist nach, dass Sie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sind, um selbst auszubilden. Wer sie besteht, darf Auszubildende betreuen und kann sich in vielen handwerklichen Berufen den Teil IV der Meisterprüfung anrechnen lassen.
Hier üben Sie mit 572 Fragen zu allen 26 Kompetenzen aus § 3 AEVO. Bei jeder Frage steht die Erklärung und der Paragraf, auf den sie sich stützt.
Ohne Konto, ohne Anmeldung. 572 Fragen, davon 364 zum Ankreuzen, 130 mit mehreren richtigen Antworten und 78 Lückentexte.
Die vier Handlungsfelder
§ 2 AEVO teilt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung in vier Handlungsfelder. § 3 AEVO listet darunter 26 einzelne Kompetenzen auf — das ist der gesetzliche Bauplan, nach dem hier jede Frage gestellt wird.
1Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
§ 2 Nr. 1 AEVO
154 Fragen · 7 Kompetenzen
Üben →
2Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
§ 2 Nr. 2 AEVO
132 Fragen · 6 Kompetenzen
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3Ausbildung durchführen
§ 2 Nr. 3 AEVO
198 Fragen · 9 Kompetenzen
Üben →
4Ausbildung abschließen
§ 2 Nr. 4 AEVO
88 Fragen · 4 Kompetenzen
Üben →
Was hier drin steckt
572
Fragen, verteilt über alle 26 abgedeckten Kompetenzen aus § 3 AEVO
89
verschiedene Paragrafen aus AEVO, BBiG, JArbSchG, BetrVG und HwO, die als Beleg zitiert werden
80
Aufgaben pro Prüfungssimulation, in 180 Minuten — so wie die Kammern es in der Praxis handhaben
Stand der Fragenbank: 572 Fragen. Quelle der Kompetenzen: Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (BGBl. I S. 88).
Was in der Verordnung steht — und was nicht
Wir unterscheiden bewusst zwischen dem, was die AEVO vorschreibt, und dem, was die Kammern in der Praxis tun. Das ist auf vielen Seiten anders dargestellt:
- In der Verordnung: zwei Prüfungsteile, schriftlich „soll drei Stunden dauern“, praktisch höchstens 30 Minuten mit Präsentation (soll 15 Minuten nicht überschreiten) und Fachgespräch, Bestehensgrenze „ausreichend“ je Teil, zwei Wiederholungen.
- Nicht in der Verordnung: die Zahl von 80 Aufgaben, Lückentexte mit Auswahlliste, ein verpflichtender Unterweisungsentwurf und die Höhe der Prüfungsgebühren. Das sind Praktiken der Kammern; sie unterscheiden sich örtlich und können sich ändern.
Prüfungsgebühren lagen nach den veröffentlichten Gebührentarifen mehrerer Kammern zuletzt zwischen rund 125 € und 271 € für die vollständige Prüfung. Maßgeblich ist immer der Gebührentarif Ihrer zuständigen Stelle.
Häufige Fragen
- Was ist die AEVO-Prüfung?
- Die Ausbildereignungsprüfung weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach, die man braucht, um in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Rechtsgrundlage ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009. Umgangssprachlich heißt sie auch Ausbilderschein, AdA-Schein oder „Ausbildung der Ausbilder“.
- Wie ist die Prüfung aufgebaut?
- Nach § 4 AEVO besteht sie aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil umfasst fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern und soll drei Stunden dauern. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von insgesamt höchstens 30 Minuten; die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Bestanden ist die Prüfung, wenn jeder Teil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.
- Wie viele Fragen hat der schriftliche Teil?
- Die Verordnung nennt keine Zahl — sie sagt nur, dass der schriftliche Teil drei Stunden dauern soll. Die Industrie- und Handelskammern verwenden in der Praxis überwiegend 80 Aufgaben. Wir richten unsere Prüfungssimulationen an dieser Praxis aus und schreiben die Zahl deshalb nicht als gesetzliche Vorgabe hin.
- Brauche ich Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
- Nein. Die AEVO enthält keine Zulassungsvoraussetzungen, und mehrere Kammern schreiben das ausdrücklich so. Ein Kurs ist ebenfalls nicht verpflichtend. Beachten Sie aber: das Bestehen der Prüfung allein berechtigt noch nicht automatisch zum Ausbilden — dafür müssen auch die Voraussetzungen der §§ 28 und 30 BBiG erfüllt sein.
- Kann ich hier ohne Anmeldung üben?
- Ja. Pro Handlungsfeld sind 10 Fragen und eine vollständige Prüfungssimulation kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen möchten.
- Sind das die echten Prüfungsfragen?
- Nein. Die Originalfragen der Kammern sind nicht öffentlich; die IHK veröffentlicht nur einen Mustersatz. Unsere Fragen sind selbst erstellt auf Grundlage der öffentlich einsehbaren AEVO und angrenzender Gesetze (BBiG, JArbSchG, BetrVG, HwO). Bei jeder Frage steht der Paragraf, auf den sie sich stützt, damit Sie sie nachschlagen können.
- Hängt die AEVO mit der Meisterprüfung zusammen?
- Ja. Nach § 45 Abs. 3 HwO ist Teil IV der Meisterprüfung den berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen gewidmet — genau dem, was die AEVO prüft. Nach § 22b Abs. 2 Nr. 2 HwO ist eine bestandene Ausbildereignungsprüfung eine gleichwertige andere Prüfung, und nach § 46 Abs. 1c HwO entfällt mit diesem Nachweis die Prüfung in Teil IV.
ExamenStart ist eine unabhängige Übungsseite und steht in keiner Verbindung zu den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern oder dem Bundesinstitut für Berufsbildung. Die Fragen sind selbst erstellt auf Grundlage der öffentlich einsehbaren AEVO; es sind keine offiziellen Prüfungsfragen. Eine Bestehensgarantie können wir nicht geben.