1.1die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen zu können
Stichworte: betriebliche Ausbildung · Nutzen · Argumentation · Ausbildungsmarketing
- § 1 Abs. 3 BBiG — Bestimmt den Zweck der Berufsausbildung (Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang) und liefert damit das gesetzliche Argument für den Nutzen betrieblicher Ausbildung.
- § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG — Pflicht der Ausbildenden, die berufliche Handlungsfähigkeit planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert zu vermitteln.
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AEVO · 22 Übungsfragen zu dieser Kompetenz.