Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
Ausbilderschein: Kosten, Ablauf und Voraussetzungen
Der Ausbilderschein ist der Nachweis, dass Sie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sind, um selbst auszubilden. Amtlich heißt er Zeugnis nach § 5 AEVO, die Prüfung dazu Ausbildereignungsprüfung. Umgangssprachlich sagen die meisten Ausbilderschein, AdA-Schein oder „Ausbildung der Ausbilder“ — es ist immer dieselbe Qualifikation.
Auf dieser Seite steht, was er kostet, welche Voraussetzungen gelten und wie die Prüfung abläuft. Dabei unterscheiden wir durchgehend zwischen dem, was die Verordnung vorschreibt, und dem, was die Kammern in der Praxis tun.
Was der Ausbilderschein nachweist
Nach § 1 AEVO müssen Ausbilderinnen und Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachweisen. Für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe gilt das nicht.
§ 2 AEVO gliedert diese Eignung in vier Handlungsfelder, § 3 AEVO listet darunter 26 einzelne Kompetenzen auf. Das ist die vollständige Liste dessen, was geprüft werden darf.
Voraussetzungen: es gibt keine
Die AEVO enthält keine Zulassungsvoraussetzungen. Kein Mindestalter, keine vorgeschriebene Berufserfahrung, kein Pflichtkurs. Mehrere Kammern schreiben das ausdrücklich in ihre Merkblätter, teils mit dem wörtlichen Hinweis „sieht keine Zulassungsvoraussetzungen vor“. Theoretisch können Sie sich direkt zur Prüfung anmelden.
Aber Achtung: die Zulassung zur Prüfung ist etwas anderes als die Berechtigung zum Ausbilden. Wer den Ausbilderschein hat, muss zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 28 und 30 BBiG erfüllen — im Handwerk nach § 22b HwO. Ohne diese Voraussetzungen dürfen Sie trotz bestandener Prüfung nicht ausbilden.
Was er kostet
Die AEVO und das BBiG regeln keine Gebühren. Jede Kammer erlässt eine eigene Gebührenordnung, und die Beträge gehen deutlich auseinander. Diese Zahlen stammen aus veröffentlichten Tarifen:
- Handelskammer Bremen und IHK Bremerhaven: 125,00 € je Prüfungsteil, also rund 250 € für die vollständige Prüfung (Tarif ab 01.01.2026)
- IHK Ostwestfalen: 132,00 € für die gesamte Prüfung; eine Teilwiederholung kostet 66,00 €
- Handwerkskammer Aachen: 150,00 € Prüfungsgebühr (die Kursgebühr von 685 € ist etwas völlig anderes)
- IHK Chemnitz: 255,00 €; nur der praktische Teil 130,00 €; eine Teilwiederholung 70,00 €
- IHK Südthüringen: 271,00 € für die Gesamtprüfung; nur praktisch 158,00 €
Ein Kurs ist nicht verpflichtend. Wenn Sie sich für einen entscheiden, kommt die Kursgebühr zur Prüfungsgebühr hinzu — Anbieter verlangen dafür je nach Umfang einen niedrigen dreistelligen bis mittleren dreistelligen Betrag.
Wie die Prüfung abläuft
Nach § 4 Abs. 1 AEVO besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Bestanden ist sie, wenn jeder Teil mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.
- Schriftlicher Teil: fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die Verordnung sagt, er soll drei Stunden dauern (§ 4 Abs. 2 AEVO). In der Praxis verwenden die Kammern überwiegend 80 Aufgaben in 180 Minuten, überwiegend zum Ankreuzen, dazu Lückentexte mit Auswahlliste.
- Praktischer Teil: Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch, insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Statt der Präsentation kann die Situation auch praktisch durchgeführt werden (§ 4 Abs. 3 AEVO).
- Wiederholung: innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal möglich. Ein bereits bestandener Teil bleibt anrechenbar (§ 4 Abs. 1 AEVO).
Den Begriff „Unterweisungsentwurf“ kennt die AEVO nicht. Ob zusätzlich ein schriftliches Konzept vorzulegen ist, regeln die Kammern unterschiedlich: manche schreiben ausdrücklich, dass es nicht vorgelegt werden muss und nicht bewertet wird, andere empfehlen ein bis drei Exemplare. Fragen Sie bei Ihrer Kammer nach, statt sich auf allgemeine Angaben aus dem Internet zu verlassen.
Wer die Prüfung abnimmt
Nach § 71 BBiG ist die zuständige Stelle für Handwerksberufe die Handwerkskammer, für die übrigen Gewerbeberufe die Industrie- und Handelskammer und für die Landwirtschaft einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft die Landwirtschaftskammer. Die Prüfung selbst nimmt ein Prüfungsausschuss ab (§ 4 Abs. 5 AEVO).
In der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft gilt eine Besonderheit: der praktische Teil besteht dort aus der Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch von höchstens 60 Minuten; eine Präsentation ist nicht vorgesehen (§ 4 Abs. 4 AEVO).
Wie viele Menschen bestehen?
Das Bundesinstitut für Berufsbildung nennt im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019 für das Jahr 2017: 97.767 Teilnehmende und 90.660 bestandene Prüfungen, also eine Erfolgsquote von 92,7 %. Das ist die einzige uns bekannte amtliche Zahl, und sie stammt aus der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes.
Was diese Zahl bedeutet: Die Prüfung ist für die meisten machbar — aber rund 7.000 Menschen pro Jahr fallen durch und zahlen die Prüfungsgebühr ein zweites Mal. Wer sich gezielt vorbereitet, gehört nicht dazu.
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Häufige Fragen
- Was ist der Ausbilderschein genau?
- Der Ausbilderschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Zeugnis nach § 5 AEVO. Damit weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach, die man braucht, um in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Amtlich heißt die Prüfung Ausbildereignungsprüfung, die Verordnung dazu AEVO.
- Was kostet der Ausbilderschein?
- Zwei Posten. Erstens die Prüfungsgebühr: sie liegt nach den veröffentlichten Tarifen mehrerer Kammern zwischen rund 125 € und 271 € für die vollständige Prüfung. Zweitens, falls Sie einen Kurs machen, die Kursgebühr — die ist nicht vorgeschrieben und schwankt stark. Ein Kurs ist keine Zulassungsvoraussetzung; die AEVO kennt überhaupt keine.
- Muss ich einen Kurs machen?
- Nein. Die AEVO enthält keine Zulassungsvoraussetzungen, und mehrere Kammern schreiben ausdrücklich, dass die Teilnahme an einem Kurs nicht nötig ist. In der Praxis bereiten sich die meisten trotzdem mit einem Kurs vor — das ist aber eine Entscheidung über Ihren Lernweg, nicht über die Zulassung.
- Wie lange dauert es, den Ausbilderschein zu machen?
- Das hängt von Ihrer Vorbereitung ab, nicht von einer Frist. Die Prüfung selbst ist an einem Tag zu schaffen: der schriftliche Teil soll drei Stunden dauern, der praktische höchstens 30 Minuten. Kurse dauern je nach Anbieter von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten im Fernunterricht. Prüfungstermine setzt Ihre Kammer fest und liegen oft nur einmal im Monat.
- Berechtigt der Ausbilderschein automatisch zum Ausbilden?
- Nein, und dieser Unterschied wird oft übersehen. Das Bestehen der Prüfung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Zum Ausbilden müssen zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 28 und 30 BBiG erfüllt sein — im Handwerk nach § 22b HwO. Eine Kammer formuliert es in ihrem Merkblatt wörtlich so: das Bestehen berechtigt „nicht grundsätzlich zum Ausbilden“.
- Kann ich den Ausbilderschein ohne Prüfung bekommen?
- In bestimmten Fällen ja. Nach § 6 AEVO gelten Personen als geeignet, die eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach HwO oder BBiG bestanden haben, sowie wer eine frühere Ausbilder-Eignungsprüfung bestanden hat. Nach § 6 Abs. 4 AEVO kann die zuständige Stelle außerdem befreien, wenn die Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird und die ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist. Das entscheidet Ihre Kammer im Einzelfall.
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